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Keine ITV - Plakette mehr für Ausländer!

Wer sein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zum spanischen TÜV fährt, wird wahrscheinlich keine spanische Plakette mehr erhalten, wenn sein Fahrzeug die technische Überprüfung besteht. Wie Uwe Käser, der eine Gestoria in Alicante betreibt, berichtet, kann man die ITV-Stationen zwar noch zur freiwilligen Kontrolle anfahren, aber eine Plakette gibt es keine mehr. Das ist in San Pedro sogar ausgehängt. Wer dauerhaft in Spanien lebt und ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen eingeführt hat, ist verpflichtet, dieses auf ein spanisches Kennzeichen umzumelden. Ansonsten kann der Halter wegen Steuervergehens belangt und das Fahrzeug von den Behörden bis zur Ummeldung beschlagnahmt werden.

Quelle: Costa Blanca Nachrichten Nr. 1436, 24. Juni 2011

 

Kennzeichen ändern

Wer dauerhaft in Spanien lebt, muss sein Auto ummelden!

Mit dem Auto nach Spanien: Das verspricht Unabhängigkeit vor Ort. Doch ab wann muss man den Wagen auf spanische Kennzeichen zulassen? Lohnt sich das überhaupt? Oder sollte man lieber alle zwei Jahre zum TÜV nach Deutschland fahren, die neue Plakette kassieren und wieder ins Langzeiturlaubsziel oder gar den Auslandswohnsitz fahren?
Da muss bereits die erste Unterscheidung gemacht werden. Wer mit einem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen nach Spanien einreist, darf damit sechs Monate im Land fahren. Das gilt für Urlauber die ihren Wohnsitz nach wie vor in Deutschland haben

Quelle: Costa Blanca Nachrichten, 10. März 2011

 

 

TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar

Protokolle ausländischer Prüfstellen nicht anerkannt / Haupt- Abgasuntersuchung unverzüglich beim Grenzübertritt nach Deutschland fällig

Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgauntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland, beispielsweise des TÜV Rheinland, vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig.
"Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die  fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung zum Beispiel an einer TÜV Rheinland-Servicestation durchführen.

Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. das heisst, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeuges wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz eines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen Bestimmungen durchführen- jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind.

Quelle: Pressemeldung des TÜV Rheinland vom  6.7.2010