Führerschein

 Führerschein

Führerschein Umschreibung (nur EU und Schweiz!)

Welche Unterlagen benötige ich für eine Umschreibung?
(Canje del carnet)


Kann ich meinen Führerschein behalten?

Nein. Der Führerschein wird eingezogen und Sie bekommen einen (zeitlich begrenzten) spanischen Führerschein.

Wie lange dauert eine Umschreibung?

Das ist schwer zu sagen. Rechnen Sie aber mit ca. 4 - 6 Monaten oder mehr. Ihr Führerschein wird erst im Land der Ausstellung auf Gültigkeit geprüft.
Etwa 6 Wochen nachdem Ihr Führerschein eingezogen wurde, erhalten Sie einen provisorischen Führerschein. Dieser gilt aber nur für Spanien, nicht im Ausland!

(Stand: Juni 2022)

Wie lange ist mein spanischer Führerschein gültig?
(Für PKW und Motorrad)

"Spanische Punkte - System".

Im Gegensatz zu Deutschland bekommt man in Spanien ein Punkte - Guthaben.

 

Ein ärztliches Attest erhalten Sie unter einer der folgenden Adressen:

Altea:
c/Constitucion,3 - Tel.: 966 882 083

Benissa:
c/San Pedro (Sant Pere), 2 - 1º - Tel.: 965 732 470

Calpe:
Avda. Gabriel Miró, 13 - Edificio Aitana - 1. Stock - Tel.: 965 837 015
(Dra. Mercedes Inés Badín) - spricht deutsch
Terminvereinbarung notwendig!

Denia:
Marques de Campo, 35 - Tel.: 965 786 543
c/Castel D´Olimbroi, 3 - Tel.: 965 781 358
Avda. de Alicante,47 - Tel.: 966 934 176 / 685 447 904

Javea:
c/Bañuls, 2 - Tel.: 965 792 324


Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Spanien und die Ausstellung von Ersatzführerscheinen.

Ref: RK 451 - Stand: August 2013

Allgemeines zu den deutschen Vorschriften:
Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis und dient insbesondere der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes


Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig, sind allerdings bis zum 19.Januar 2033 umzutauschen

Alle Daten der neu erteilten bzw. umgeschriebenen Fahrerlaubnisse werden im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gespeichert.

 Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde sowie auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes www.kba.de.


Die gesetzliche spanische Gültigkeitsdauer für Führerscheine beträgt:


Gruppe I: Fahrerlaubnisklassen BTP, C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D, D+E (LKW und Busse).

Alter des Führerscheininhabers: Gültigkeitsdauer des Führerscheins:
bis 65 Jahre 5 Jahre
ab  65 Jahre 3 Jahre

Gruppe II: alle anderen Fahrerlaubnisklassen ( inbes. Pkw und Motorräder)

Alter des Führerscheininhabers: Gültigkeitsdauer des Führerscheins:
bis 65 Jahre 10 Jahre
ab  65 Jahre 5 Jahre

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage (in spanisch) der "Dirección General de Tráfico" unter www.dgt.es

Die spanischen Behörden informieren auch Inhaber hier registrierter ausländischer Führerscheine über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeit. Um Schwierigkeiten (im schlimmsten Fall den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis) zu vermeiden, empfiehlt die Botschaft daher die freiwillige Registrierung

Führerscheinverlust bzw. -umtausch:
1.a.) Falls Sie in Spanien gemeldet sind, können Sie bei der Strassenverkehrsbehörde der jeweiligen Provinz einen Ersatzführerschein (duplicado de permiso de conducción) beantragen. Dieser wird Ihnen auf Grund der Angaben, die dort registriert sind (falls Sie Ihren deutschen Führerschein haben registrieren lassen) ode nach Vorlage unserer konsularischen Bescheinigung, die gegen die Vorlage eines Auszuges aus der Führerscheindatei erstellt wird, ausgestellt. Normalerweise sind bei der "Jefatura de Trafico" folgende Unterlagen vorzulegen:

- Antrag (Formular ist bei der "Jefatura de Trafico" oder unter www.mir.es   erhältlich)
- Pass bzw. Personalausweis mit Kopie.
- NIE bzw. eine Meldebescheinigung (Certificado de Empadronamiento) mit Kopie
- 2 aktuelle Fotos
- Verlust- bzw. Diebstahlanzeige mit Kopie
- die o.g. konsularische Bescheinigung (falls relevant s.o.)

b) Falls Sie in Deutschland gemeldet sind, ist für die Ausstellung eines Ersatz - Führerscheins bzw. für den Umtausch Ihres alten Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes zuständig. Ein Verzeichnis der deutschen Fahrerlaubnisbehörden finden Sie unter www.kba.de


Quelle:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Madrid

Stand:   August 2013

Deutsche Botschaft Madrid.
Tel:   0034 91 557 90 95
Fax: 0034 91 557 90 70
www.madrid.diplo.de
E-Mail: info@madrid.diplo.de