NIE und Residencias
Die „NIE“ (Número de Identidad de Extranjero) ist eine von Spanien vergebene Nummer zur Identifizierung von Ausländern, die in Spanien berufliche oder geschäftliche Aktivitäten entwickeln wollen. Sie benötigen sie z.B. zur Eröffnung eines Kontos bei einer spanischen Bank sowie zum Kauf eines Fahrzeuges
Ausgestellt wird Sie von der spanischen Polizei (Comisaria) oder von einem Ausländerbüro (Extranjeria). Nur mit Termin!
Zum Beantragen einer NIE benötigt man:
- Ausweis oder Reisepass plus eine Kopie
- 2 Fotos
- Antrag EX 15 (2x)
- Gebühren (Tasa; modelo 790 Cod. 012)
Zum beantragen einer Residencia benötigt man:
Als Angestellter, Arbeiter oder Selbständiger in Spanien
- Ausweis oder Reisepass plus eine Kopie
- Anmeldung am Rathaus (Empadronamiento, max. 3 Monate alt)
- 2 Fotos
- Antrag EX18 (2x)
- Gebühren (Tasa; modelo 790 Cod. 012)
Als Angestellter oder Arbeiter:
- Arbeitsvertrag
- Letzte Lohnabrechnung (Nomina)
Als Selbständiger:
- Vida Laboral
- Letzte Einkommenserklärung (Modelo 130)
Als Rentner:
- Ausweis oder Reisepass plus 1 Kopie
- Anmeldung am Rathaus (Empadronamiento, max. 3 Monate alt)
- 2 Fotos
- Original S1 oder E121 Pensionsnachweis (übersetzt ins Spanische)
- Antrag EX 18 (2x)
- Gebühren (Tasa Modelo 790 cod. 012)
Für nicht Rentner:
- Ausweis oder Reisepass plus 1 Kopie
- Anmeldung am Rathaus (Empadronamiento, max. 3 Monate alt)
- 2 Fotos
- Privates Krankenversicherungs Zertificat im Original (mit Daten des Inhabers) und diesem Satz:
“ASSISTENCIA PRIMARIA, ESPECIALIDADES, INGRESOS HOSPITALARIOS E INTERVENCIONES QUIRURGICAS”,
- ohne Konditionen und Zusatzzahlungen und für mindestens 1 Jahr gültig in Spanien
- Nachweis (Kontoauszug, nur Einnahmen) von ausreichenden finanziellen Mittel, um im Land leben zu können (mind. 7.000€ pro Person/Jahr als monatliches Einkommen)
- Antrag EX 18 (2x)
- Gebühren (Tasa Modelo 790 cod. 012)
Letzte Bearbeitung:: 05.12.2021, 15:00