KFZ - Ummeldung
KFZ - UMMELDUNG für Fahrzeuge mit EU oder CH - Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen für eine Ummeldung:
a) Ummeldung ohne Halterwechsel:
- Original Kfz - Brief und Schein (bei Schweizern, Fahrzeugausweis)
- Original EU-Übereinstimmungsbescheinigung (auch "CoC" genannt)
- Kopie Ihres Ausweises
- Kopie Ihrer (gültigen) NIE - Nummer (bzw. Residencia)
- Anmeldung beim (spanischen) Finanzamt (Hacienda)
- Wohnbescheinigung Ihrer Gemeinde oder Kopie der Escritura oder des Mietvertrages oder IBI, Wasser- bzw. Stromrechnung
b) Ummeldung mit Halterwechsel:
- Original Kfz - Brief und Schein
- Original EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- Kopie des Ausweises vom Verkäufer
- Kaufvertrag (auf spanisch) oder Rechnung mit MwSt.
- Kopie des Ausweises vom Käufer
- Kopie der NIE - Nummer (bzw. Residencia) des Käufers
- Anmeldung am Finanzamt (Hacienda)
- Wohnbescheinigung Ihrer Gemeinde oder Kopie der Escritura oder des Mietvertrages (vom Käufer)
Wichtig!
Alle Fahrzeuge müssen älter als 12 Monate sein und mehr als 7.000 Km haben.
Ansonsten fallen zusätzlich 21% Mehrwertsteuer an!
c) Ummeldung als Umzugsgut (nur mit Residencia):
Bei einem Wohnsitzwechsel nach Spanien, können Sie sich von der Zulassungssteuer (Impuesto de matriculación) befreien lassen, in dem das Fahrzeug als Umzugsgut deklariert wird
Voraussetzungen dafür sind:
- Das Fahrzeug muss mind. 6 Monate auf Ihren Namen angemeldet gewesen sein.
- Sie müssen mind. 1 Jahr in der jeweiligen Gemeinde gemeldet gewesen sein.
- Sie müssen sich in Deutschland bei Ihrer Gemeinde offiziel abmelden .(Abmeldebescheinigung mit dem Nachweis das Sie länger als 1 Jahr in der Gemeinde gewohnt haben)
- Sie müssen sich in Spanien als Resident (Residencia)und auch in Ihrer Gemeinde (Empadronamiento) anmelden.
- Die Kfz-Ummeldung muss innerhalb von 60 Tagen nach Anmeldung in Spanien (Residencia) erfolgen!
- Original Rechnung (mit MwSt) oder Kaufvertrag.
KFZ - UMMELDUNG für Fahrzeuge mit Spanischem Kennzeichen (Transferencia):
- Original Autopapiere (Ficha tecnica und permiso de circulacion)
- Nachweis der bezahlten Kfz-Steuer (Quittung oder Bankbeleg)
- Kopie des Ausweises vom Verkäufer (DNI von Spaniern)
- Kopie der NIE-Nummer des Verkäufers (DNI von Spaniern)
- Kaufvertrag (auf spanisch)
- Kopie des Ausweises vom Käufer
- Kopie der NIE-Nummer vom Käufer
- Anmeldung am Finanzamt (Hacienda)
- Residencia oder Wohnbescheinigung vom Rathaus (Empadronamiento) oder Kopie der Escritura oder spanischer Mietvertrag